FAQ

Einige Fragen beschäftigen unsere Patienten besonders, deshalb haben wir diese hier für Sie gesammelt und aktualisieren diese fortlaufend. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, schreiben Sie uns gerne über das Kontaktfeld:

Zum Kontaktfeld

Brauche ich eine Verordnung vom Arzt für Ihre Behandlung?

Für eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ja, als Selbstzahler nein.

Muss ich etwas zu meiner Behandlung zuzahlen?

Ihre gesetzliche Krankenkasse bestimmt Ihren Zuzahlungs-Anteil bei uns,
die wir an Ihre Krankenkasse 1:1 weiterleiten müssen.

Wann ist man von der Zuzahlung befreit?

Wenn Sie eine für das aktuelle Jahr ausgestellte
Befreiungskarte von Ihrer Krankenkasse besitzen.

Wie kann man einen Termin vereinbaren?

Telefonisch, Per Mail, über diese Website oder persönlich. 

Kann ich auch ohne Termin vorbeikommen?

Grundsätzlich sind alle Behandlungen terminiert. In akuten Fällen helfen wir Ihnen mit Wartezeit.

Was muss ich machen, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht einhalten
kann?

Sie müssen 24 Stunden vor Ihrem Termin persönlich, oder telefonisch oder per Mail absagen. Sonst müssen Sie den Ausfall selbst zahlen.

Werden von den privaten Krankenkassen die Kosten zu 100% übernommen?

Jede private Krankenkasse bestimmt für ihre Mitglieder die Höchstpreise, die sie erstatten. Diese sind von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich.

Die Gesetzliche Regelung ist dazu eindeutig:
"Physiotherapeuten dürfen die Höhe ihrer Privatpreise selbst bestimmen. Sie sind dabei nicht an die Sätze der Beihilfe gebunden, sondern müssen bei der Preisfindung ihre betriebswirtschaftliche Kalkulation berücksichtigen.
Das Bundesministerium des Inneren bestätigte dem IFK gegenüber jüngst, „dass die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilbehandlungen keine direkte Bindungswirkung für die physiotherapeutischen Praxen und die Festlegung ihrer Preisgestaltung haben“. Das gilt auch, nachdem die Bundesbeihilfesätze zum Jahreswechsel gestiegen sind.

Wenn die Kalkulation der Physiotherapiepraxis oberhalb des Beihilfesatzes liegt, müssen die Patienten die Differenz zuzahlen. Das gilt unabhängig davon, ob der Patient beihilfeberechtigt und/oder privatversichert ist.
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